Um unseren Kunden das beste Nutzererlebnis bieten zu können, haben wir unsere Nutzungsbedingungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammengefasst.
1. Allgemeines
1.1. Für die Geschäftsbeziehung mit der Planery GmbH, FN 464954, mit dem Sitz 4060 Leonding, Kornstraße 7A (in der Folge "wir", "uns", "Planery" oder die "Gesellschaft") gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Planery in der zum Zeitpunkt der Registrierung oder des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. AGB oder Einkaufbedingungen des Vertragspartners verpflichten uns nicht, auch wenn wir diese nicht ausdrücklich zurückweisen und gelten hiermit für die gesamte Geschäftsbeziehung als ausgeschlossen.
1.2. Vertragspartner im Sinne dieser AGB können sowohl unternehmerisch tätige natürliche Personen sowie unternehmerisch tätige rechtsfähige juristische Personen sein (in der Folge jeweils ein "Kunde"). Diese AGB gelten ausdrücklich nicht für Personen, die Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind. Verschweigt die Person, welche die Registrierung vornimmt, ihre Verbrauchereigenschaft, so gilt dies als außerordentlicher Kündigungsgrund nach Maßgabe dieser AGB, womit Planery in diesem Fall das Recht hat einen – sofern bereits abgeschlossenen – Vertrag unverzüglich und einseitig aufzulösen.
1.3. Diese AGB sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über
a) die Bereitstellung der Website https://planery.io/ (in der Folge die "Website") welche von Planery entwickelt wurde und wird, über welche die Dienstplanung bzw. Personaleinsatzplanung; Zeitaufzeichnung, das Abwesenheitsmanagement, Mitarbeiterverwaltung und die Zeitaufzeichnung möglich ist;
b) die Lieferung und Bereitstellung einer von Planery entwickelten Applikation für Dienstplanung bzw. Personaleinsatzplanung; Zeitaufzeichnung, Abwesenheitsmanagement, Mitarbeiterverwaltung und Zeitaufzeichnung für die Betriebssysteme iOS and Android (in der Folge die "App"), welche die weitestgehend selben Funktionalitäten wie die Website bietet;
c) die Einräumung einer Lizenz zur Nutzung der Website und/oder der App;
d) die Erbringung von Wartungs- und Serviceleistungen in Zusammenhang mit der App und/oder der Website sowie
e) die Erbringung sonstiger Leistungen durch Planery.
1.4. Die Bestimmungen zum Schutz der Daten des Kunden und der Nutzer der Website oder der App (in der Folge "Datenschutzbestimmungen") werden nur in ihren Grundzügen thematisiert (siehe Punkt 14). Die detaillierte Regelung der Datenschutzbestimmungen finden Sie unter https://planery.io/datenschutz/. Des Weiteren stimmt der Kunde durch die Registrierung für die Nutzung der Website oder der App der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung separat zu.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Im Rahmen der von Planery zur Verfügung gestellten Software können die folgenden Nutzerprofile (in der Folge "Profil") genutzt werden:
2.1.1. "Account-Manager": Dabei handelt es sich um den Besteller bzw. den Kunden von Planery. Dieses Profil ist lediglich zur Nutzung durch den Kunden selbst ausgelegt. Handelt es sich bei dem Kunden um keine unternehmerisch tätige natürliche Person, ist dieses Profil ausschließlich von geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Organen oder sonst zur Vertretung ermächtigten Personen zu besetzen. Durch den Account-Manager können folgende weitere Profile angelegt werden: (i) Manager, (ii) Planer und (iii) Mitarbeiter. Diese Profile gewähren unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten, wobei sie in absteigender Reihenfolge der zur Verfügung stehenden Funktionen angeführt werden:
2.1.2. "Manager": Dieses Profil bietet die Möglichkeit, die vom Kunden gebuchten Leistungen sowie die Zahl der aktiven Mitarbeiter (in der Folge "zahlungspflichtige Mitarbeiter") zu ändern, wodurch entsprechende Zahlungsverpflichtungen ausgelöst werden können. Daraus folgt, dass ausschließlich geschäftsführungsbefugte oder sonst zur Stellvertretung berechtigte natürliche Personen Zugang zu diesem Profil gewährt werden sollte. Auch wenn dieses Profil nicht geschäftsführungsbefugten oder sonst zur Stellvertretung befugten natürlichen Personen zugeteilt wird, hat sich der Kunde Handlungen dieser Personen (insb. zahlungspflichtige Bestellvorgänge) zurechnen zu lassen.
2.1.3. "Planer": Dieses Profil bietet die Möglichkeit, die gebuchten Dienste der App und Website zu nutzen, um Mitarbeiter zu verwalten und zu informieren sowie deren Dienste zu planen.
2.1.4. "Mitarbeiter": Dieses Profil bietet die geringsten Funktionen und ist für natürliche Personen gedacht, die verwaltet oder informiert werden und deren Dienste geplant werden sollen. Die übergeordneten Profile haben keinen Zugriff auf die Mitarbeiterprofile. Lediglich der Mitarbeiter selbst erhält seine Zugangsdaten, durch welche er sein Profil nutzen kann. Ein Mitarbeiter kann unter anderem Urlaubsanträge stellen, Dienste tauschen oder seine Dienstzeiten bzw. Anwesenheiten vermerken.
2.2. Der Account Manager ist berechtigt, die vorstehenden Berechtigungen und Funktionen gemäß Punkt 2.1.1 auch individuell an Benutzer zu vergeben und von den vorstehenden in Punkt 2.1.1 genannten Benutzerprofilen abweichende Benutzerprofile zu erstellen und zuzuweisen. Der Account Manager ist für die Erstellung und Vergabe dieser individuellen zusammengestellten Benutzerprofile ausschließlich verantwortlich. Diese AGB sind auf solche individuell zusammengestellten Benutzerprofile sinngemäß anzuwenden.
3. Registrierung und kostenlose Testphase
3.1. Um die Angebote von Planery nutzen zu können, ist zunächst eine Registrierung des Kunden (in der Folge die "Registrierung") erforderlich. Die Registrierung kann über die Website erfolgen. Durch die Registrierung wird dem Nutzer keine Lizenz gemäß Punkt 5 eingeräumt, sondern lediglich eine Testphase (siehe Punkt 3.5) ausgelöst. Allein mit der Registrierung hat der Kunde keinen Anspruch auf Zulassung zur Website und/oder App.
3.2. Mit der Registrierung stimmt der Kunde diesen AGB, der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung sowie der Datenschutzerklärung zu.
3.3. Die Registrierung wird durch den Account-Manager vorgenommen. Handelt es sich beim Kunden um keine unternehmerisch tätige natürliche Person ist die Registrierung von vertretungsbefugten Personen bzw. einem vertretungsbefugten Organmitglied vorzunehmen. Planery behält sich vor, die Registrierung von der Zusendung einer Kopie des Personalausweises, einer Gewerbeanmeldung, einem Nachweis zur eingeräumten Vertretungsbefugnis oder Ähnlichem abhängig zu machen.
3.4. Die Registrierung wird mittels Registrierungsformular, welches auf der Website von Planery auszufüllen ist, vorgenommen. Die für die Registrierung erforderlichen Daten (in der Folge "Pflichtdaten") sind vom Account-Manager vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Zu den Pflichtdaten zählen insbesondere (i) der Firmenname, (ii) Vor- und Nachname der vertretungsbefugten Person, (iii) die E-Mail-Adresse sowie (iv) die Telefonnummer. Planery ist zu einer Prüfung der angegebenen Daten nicht verpflichtet, aber berechtigt. Die Pflichtdaten werden nach erfolgter Registrierung im Account des Kunden (in der Folge der "Account") gespeichert und dem Kunden zur Einsicht zugänglich gemacht. Erklärungen gegenüber dem Kunden erfolgen über die bei der Registrierung bekanntgegebene und im Account hinterlegte E-Mail-Adresse.
3.5. Durch die erstmalige Registrierung erhält der Kunde die Möglichkeit, die App 14 Tage lang kostenlos zu testen (in der Folge "Testphase"). Dem Kunden wird eine nicht exklusive, vorübergehende, auf die Dauer der Testphase beschränkte Lizenz zur Nutzung der Website und/oder der App eingeräumt. Innerhalb der Testphase sind dem Kunden alle Funktionen der Website und der App frei zugänglich und er erhält die Möglichkeit, seinen Account mit freiwilligen Angaben zu ergänzen. Auch ist es dem Kunden möglich, bereits während der Testphase einen Vertrag im Sinne von Punkt 4 abzuschließen. Schließt der Kunde bis zum Ablauf der Testphase keinen Vertrag im Sinne von Punkt 4 ab, bleibt der Account zunächst auch nach Ablauf der Testphase bestehen, der Kunde kann jedoch nicht mehr auf den vollen Funktionsumfang der App und Website zugreifen. Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit einen Vertrag im Sinne von Punkt 4 abzuschließen.
3.6. Bei Angabe falscher Tatsachen (insbesondere hinsichtlich der Unternehmereigenschaft des Kunden) behält sich Planery das Recht vor, den Zugriff auf die Funktionen zu sperren sowie den unter Angabe falscher Tatsachen eröffneten Account unverzüglich zu löschen. Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Angabe falscher Tatsachen kein Vertragsverhältnis zwischen Planery und des fälschlicherweise registrierten Kunden zustande kommt.
4. Vertragsabschluss
4.1. Mit Abschluss eines Vertrages über den Erwerb eines Planery-Pakets (in der Folge der "Vertragsabschluss") entstehen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten zwischen Planery und dem Kunden (siehe Punkt 5). Der Vertragsabschluss erfolgt erstmalig über die Website, nach Durchführung einer Änderung gemäß Punkt 7 oder durch eine individuelle Vereinbarung über die von Planery bekannt gegebene E-Mail-Adresse.
4.2. Der Vertragsabschluss setzt jedenfalls eine vorab durchgeführte ordnungsgemäße Registrierung durch den Kunden voraus.
4.3. Der Vertragsabschluss über die Website wird mittels elektronischem Bestellvorgang oder Änderungsbestellung (siehe Punkt 7) durchgeführt. Im Bestellformular sind zwingend
a) die Pflichtdaten gemäß Punkt 3.4,
b) die Rechnungsadresse,
c) das gewählte Planery-Paket sowie
d) die Anzahl der zahlungspflichtigen Mitarbeiter anzuführen.
4.4. Mit der Betätigung des Buttons "Jetzt Bestellen" wird ein verbindliches Angebot durch den Kunden abgegeben. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung beim Kunden zustande. Der Inhalt und Umfang der Bestellung richtet sich nach den in der Bestellübersicht enthaltenen Angaben, welche in der als Bestellbestätigung bezeichneten E-Mail an den Kunden zugestellt wird. Bevor der Button "Jetzt Bestellen" betätigt wird, erhält der Kunde einen Überblick über den Inhalt und Umfang seiner Bestellung und kann diese gegebenenfalls noch berichtigen. Aus dem Inhalt der Bestellung ergeben sich insbesondere die Höhe der Vergütung, eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sowie eine Mindestabnahmehöhe an zahlungspflichtigen Mitarbeitern. Weitere Details zur Vergütung finden sich in Punkt 6.
5. Hauptleistungspflichten
5.1. Die Hauptleistungspflicht besteht in der Zurverfügungstellung einer nicht an Dritte übertragbaren, zeitlich begrenzten, nicht exklusiven Lizenz zur Nutzung der von Planery entwickelten Software ("Softwarenutzungslizenz") über die Website und/oder die App im Umfang des Punkt 5.2. Jegliche Übertragung der Softwarenutzungslizenz an Dritte, die Vervielfältigung, die Änderung, das Weiterentwickeln, das Übersetzen oder Herauslösen von Teilen der Software ist unzulässig.
5.2. Der Kunde kann hinsichtlich des Umfangs der Softwarenutzungslizenz zwischen verschiedenen Leistungsbündeln mit unterschiedlichem Funktionsumfang (in der Folge jeweils ein "Planery-Paket") wählen. Planery behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Planery-Pakete sowie die von der Softwarenutzungslizenz je nach Planery-Paket umfassten Funktionen einzuschränken, inhaltlich abzuändern, teilweise oder gänzlich zu streichen, durch andere Funktionen zu ersetzen oder neue Funktionen umzusetzen. Die jeweils aktuell von der Lizenz umfassten Funktionen und angebotenen Planery-Pakete sind ausschließlich der Website sowie der Applikation von Planery zu entnehmen (www.planery.io).
5.3. Abhängig vom Leistungsumfang des bezogenen Planery-Pakets ermöglicht die Softwarenutzungslizenz dem Kunden die Nutzung unterschiedlicher Funktionen. Die Funktion "Laufende Lohn- und Gehaltsverrechnung" im Paket „All-Inclusive“ wird von einem externen, auf Gehalts- und Lohnverrechnung spezialisierten Partnerunternehmen angeboten. Planery tritt diesbezüglich lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partnerunternehmen für diese Leistungen auf. Unter der laufenden Lohn- und Gehaltsverrechnung sind insbesondere auch Leistungen im Hinblick auf Verrechnung von Überstunden, Prämien und Sonderzahlungen, Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt sowie eine Übermittlung der monatlichen Abrechnung via E-Mail umfasst.
5.4. Der Softwarewartungsvertrag für Kauflizenz- und Customizing-Kosten umfasst folgende Leistungen: Versionssicheres Customizing auch bei laufenden Releaseupdates, Kundensupport
6. Vergütung und Zahlungsmethoden
6.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website www.planery.io angegebenen Preise (derzeit pro Mitarbeiter je Monat bzw. Jahr zzgl. USt). Das monatlich bzw. jährlich zu entrichtende Entgelt für die Softwarenutzungslizenz wird (i) nach der Anzahl der im Registrierungsformular angemeldeten zahlungspflichtigen Mitarbeiter sowie (ii) anhand des ausgewählten Planery-Pakets bestimmt.
6.2. Nach Abschluss der Bestellung werden die bestellten Funktionen sowie die bestellte Anzahl an Mitarbeiter-Lizenzen schnellstmöglich freigeschalten und stehen dem Kunden anschließend zur Verfügung. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website angegebenen Preise werden nicht dadurch gemindert, dass nur ein Teil oder keine der zur Verfügung gestellten Funktionen genutzt werden.
Planery behält sich vor, die auf der Website www.planery.io angegebenen Preise (derzeit pro Mitarbeiter je Monat bzw. Jahr zzgl. USt) laufend anzupassen und auch bestehenden Vertragsverhältnissen zugrunde zu legen, sofern mit dem jeweiligen Kunden keine ausdrücklich abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Planery behält sich vor, bei Steigerungen der Mindestgrundgehälter von mehr als 3% pro Jahr (Stichtag 01. Jänner, Basisjahr 2022) die Preise um max. der Steigerung der Mindestgrundgehälter zu erhöhen. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
6.3. Die Abrechnung erfolgt monatlich bzw. jährlich und umfasst den Zeitraum vom ersten bis inkl. letzten Tag des jeweiligen Monats bzw. jährlichen Zeitraums. Die monatliche (bzw. jährliche) Endabrechnung wird dem Kunden per E-Mail zugestellt. Der Kunde hat den ihm in Rechnung gestellten Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das von Planery bekannt gegebene Bankkonto zu überweisen. Die Zahlung kann auch in Form eines Bankeinzugs erfolgen, wobei der Betrag der monatlichen Endabrechnung von dem vom Kunden bekanntgegebenen Bankkonto eingezogen wird (diese Zahlungsform unterliegt einer gesonderten Vereinbarung).
6.4. Sollte die erstmalige Bestellung an einem anderen Tag, als am ersten des Monats, stattfinden kommt es zu einer anteiligen Abrechnung nach Tagen, an denen die bestellten Dienste freigeschaltet waren. Als Basis für die Berechnung werden 30 Kalendertage herangezogen, unabhängig von den tatsächlichen Tagen im jeweiligen Kalendermonat.
6.5. Bei einer jährlichen Verrechnung bzw. Vertragsbindung werden weitere, während dem Jahr hinzugefügte, Mitarbeiter mit der nächsten Jahresrechnung aliquot verrechnet werden, eine Reduktion der Lizenzen ist erst zur nächsten Abrechnungsperiode möglich bzw. gültig.
7. Änderung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden
7.1. Erhöhung der Anzahl der zahlungspflichtigen Mitarbeiter: Der Account-Manager bzw. der Manager hat jederzeit die Möglichkeit die Anzahl der zahlungspflichtigen Mitarbeiter zu erhöhen. Dies kann mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Beginn des folgenden Abrechnungsperiode erfolgen.
7.2. Verringerung der Anzahl der zahlungspflichtigen Mitarbeiter: Nach erfolgter Erhöhung haben der Account-Manager bzw. der Manager die Möglichkeit, die Anzahl der zahlungspflichtigen Mitarbeiter für die folgende Abrechnungsperiode auch wieder zu verringern. Jedoch kann die Anzahl der zahlungspflichtigen Mitarbeiter nicht unter jene Mindestabnahmehöhe gesetzt werden, die bei Vertragsabschluss gemäß Punkt 8.2 vereinbart oder gemäß Punkt 8.4 angepasst wurde.
7.3. Upgrade des gewählten Planery-Pakets: Der Account-Manager oder der Manager können das bei Vertragsabschluss gewählte Planery-Paket jederzeit "upgraden". Hierzu ist ein Änderungsbestellvorgang in den Einstellungen des Accounts erforderlich, im Rahmen welcher ein Planery-Paket mit größerem Funktionsumfang gewählt werden kann ("Upgrade"). Sonstige bestehende Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere die Regelungen zur Vertragslaufzeit, bleiben hiervon unberührt. Die Abrechnung im Monat der Änderung erfolgt auf Basis von 30 Kalendertagen (siehe Punkt 6.4), unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Tage im Kalendermonat. Eine Änderung des Planery-Pakets während einer jährlichen Abrechnungsperiode wird bei der nächsten Jahresrechnung aliquotiert berücksichtigt (siehe Punkt 6.5).
7.4. Downgrade des gewählten Planery-Pakets: Der Account-Manager oder der Manager können das bei Vertragsabschluss gewählte Planery-Paket unter Einhaltung einer etwaigen Mindestvertragslaufzeit gemäß Punkt 8.1 "downgraden". Hierzu ist ein Änderungsbestellvorgang über das Support-Team von Planery erforderlich, im Rahmen welcher ein Planery-Paket mit geringerem Funktionsumfang gewählt werden kann ("Downgrade"). Es handelt sich auch um ein Downgrade, wenn der Nutzer nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit das Vertragsverhältnis fortbestehen lassen möchte, aber ein Planery-Paket mit geringerem Funktionsumfang bestellen möchte. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gilt der Inhalt der Änderungsbestellung. Die geltenden Kündigungsfristen sind einzuhalten (siehe Punkt 10).
8. Mindestabnahme und Mindestvertragslaufzeit
8.1. Im Rahmen des Bestellvorgangs kann eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart werden. Wurde eine solche Mindestvertragslaufzeit vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von Planery und/oder dem Kunden nur im Falle eines außerordentlichen Kündigungsgrunds gemäß Punkt 11.3 vorzeitig aufgelöst werden.
8.2. Im Rahmen des Bestellvorgangs kann eine Mindestabnahme von zahlungspflichtigen Mitarbeitern vereinbart werden. Der Kunde ist zur Zahlung der Vergütung der vereinbarten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Die Mitnahme von nicht in Anspruch genommenen, aber bezahlten Mitarbeitern in einen anderen Rechnungsmonat bzw. ein anderes Rechnungsjahr ist nicht möglich.
8.3. Wurde das Vertragsverhältnis (bei einer Vertragslaufzeit von einem Monat bzw. einem Jahr) auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wurde keine Mindestabnahme vereinbart, beträgt die Mindestabnahme einen zahlungspflichtigen Mitarbeiter, der durch den Account-Manager ausgefüllt wird. Wurde das Vertragsverhältnis (bei einer Vertragslaufzeit von einem Monat bzw. einem Jahr) auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wurde eine Mindestabnahmemenge gemäß Punkt 8.2 vereinbart, kann die Mindestabnahmemenge in sinngemäßer Anwendung von Punkt 11 gesondert gekündigt werden. Wurde eine Mindestvertragslaufzeit gemäß Punkt 8.1 vereinbart, gilt die Mindestabnahme von zahlungspflichtigen Mitarbeitern gemäß Punkt 8.2 bzw. die angepasste Mindestabnahme gemäß Punkt 8.4 für die gesamte Dauer der Mindestvertragslaufzeit.
8.4. Die Mindestabnahme wird im Fall einer Erhöhung der zahlungspflichtigen Mitarbeiter durch den Kunden gemäß Punkt 7.1 angepasst ("angepasste Mindestabnahme"). Die Mindestabnahme (jene Mindestabnahme, die bei der erstmaligen Bestellung vereinbart wurde) stellt die absolut mögliche Untergrenze der Mindestabnahmehöhe dar.
9. Verfügbarkeit der Website, der App und einzelner Funktionen
9.1. Da es aus technischer Sicht (insbesondere im Hinblick auf erforderliche Wartungsarbeiten) nicht möglich ist, eine durchgehende und fehlerfreie Verfügbarkeit der Website und der App zu gewährleisten, haftet Planery nicht für die fehlende Verfügbarkeit der Website oder der App. Planery wird nach bestem Wissen und Gewissen vorgehen, um eine möglichst dauerhafte Verfügbarkeit bereitzustellen und Unterbrechungen in der Verfügbarkeit so kurz wie möglich zu halten.
9.2. Planery ist befugt, die Website bzw. die App für Wartungsarbeiten und Updates offline zu nehmen. Werden Wartungsarbeiten geplant, deren Umfang und zeitliche Dauer über ein übliches Maß der jeweiligen Wartungsarbeiten oder Updates hinausgeht, wird der Kunde innerhalb von drei Tagen im Voraus auf der Website über die geplanten Wartungsarbeiten und deren voraussichtliche Dauer informiert.
9.3. Liegen wichtige Gründe vor, deren Beurteilung dem Ermessen von Planery obliegt, ist Planery dazu berechtigt, die Website bzw. die App zu schließen, um größere Schäden und Gefahren für Planery und/oder die Kunden zu vermeiden. Als wichtige Gründe werden hier beispielhaft das versuchte widerrechtliche Eindringen Dritter in das System (Hackerangriffe), Dos/DDos-Attacken und unvorhergesehene Fehler der Server angeführt.
9.4. Dieser Punkt 9 ist sinngemäß für einzelne Funktionen der Website und der App anzuwenden.
10. Pflichten des Kunden
10.1. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass für sämtliche Profile ein nach den folgenden Bestimmungen sicheres Passwort vergeben wird. Ein sicheres Passwort besteht aus mindestens sechs Zeichen und enthält Groß- und Kleinschreibung sowie Sonderzeichen. Das Passwort ist geheim zu halten, sicher zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Das Passwort muss vom jeweiligen Profilnutzer vierteljährlich geändert werden. Der Kunde haftet für die missbräuchliche Verwendung der für ihn eingerichteten Profile durch Dritte. Der Kunde hält Planery von allen Schäden, die auf die missbräuchliche Verwendung des Passworts zurückzuführen sind, schad- und klaglos. Bei Verdacht, dass unbefugte Dritte ein Passwort für eines der für ihn eingerichteten Profile erlangt haben oder erlangen könnten, hat der Kunde sicherzustellen, dass das betreffende Passwort unverzüglich geändert wird. Darüber hinaus ist Planery unverzüglich von jeglichem Missbrauchsverdacht zu informieren.
10.2. Dem Kunden ist es gestattet, die Website und die App zur Registrierung und zur ordnungsgemäßen und gedachten Verwendung der angebotenen Funktionen (im Sinne von Punkt 5.3) zu nutzen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Art und Weise der Nutzung der Website und der App durch ihn oder die für ihn angelegten Nutzerprofile zu keiner technischen Überlastung oder Instabilität führt. Sämtliche Handlungen, die zu einer Beeinträchtigung der technischen Verfügbarkeit oder der Stabilität der Website führen können, die direkt, indirekt, durch Dritte oder Software ausgeführt werden, sind zu unterlassen. Planery behält sich bei Verstößen Schadenersatzansprüche vor.
10.3. Bei Verstößen gegen geltendes Recht, gegen diese AGB sowie allenfalls sonstige Vertragsbestimmungen, hat Planery das Recht, den Zugang des Kunden und der für ihn eingerichteten Profile vorübergehend oder dauerhaft zu sperren ("Sperre"). Der Kunde und die betroffenen Profile werden per E-Mail über die vorübergehende oder dauerhafte Sperre informiert. Die Interessen des Kunden werden von Planery angemessen berücksichtigt. Bei einer dauerhaften Zugangssperre werden die Profile dauerhaft von der Nutzung der Website bzw. App ausgeschlossen.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1. Das Vertragsverhältnis (bei einer Vertragslaufzeit von einem Monat bzw. einem Jahr) besteht grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, wobei eine Mindestvertragslaufzeit gemäß Punkt 8.1 vorgesehen werden kann. Wurde keine Mindestvertragslaufzeit vorgesehen, können beide Parteien das Vertragsverhältnis bei monatlicher Abrechnungsperiode zum Ende eines Kalendermonats bzw. bei jährlicher Abrechnungsperiode vor Start einer neuen Abrechnungsperiode einseitig kündigen ("ordentliche Kündigung"). Die Kündigungserklärung des Kunden an Planery kann durch E-Mail erfolgen. Planery kann die Kündigungserklärung an den Kunden auf die von ihm zuletzt im Account bekannt gegebene E-Mail-Adresse zustellen. Die Kündigungserklärungen der jeweiligen Partei müssen bis spätestens eine Woche vor dem Kündigungstermin zugehen.
11.2. Wurde eine Mindestvertragslaufzeit gemäß Punkt 8.1 vereinbart, sind Planery und der Kunde verpflichtet, ihre vertraglichen Pflichten innerhalb der vereinbarten Mindestlaufzeit zu erfüllen. Der Beginn der Mindestvertragslaufzeit ist der erste Tag des Kalendermonats, der auf den Monat der Bestellung folgt, sofern es sich bei dem Tag der Bestellung nicht um den ersten Tag eines Kalendermonats handelt. Die Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit kann von beiden Parteien erst zum Ende der Mindestlaufzeit erfolgen. Die Kündigungserklärung kann in der in Punkt 11.1 festgelegten Form erfolgen und muss der jeweils anderen Partei zeitnah und spätestens ein Monat vor Ende der Mindestvertragslaufzeit zugegangen sein. Ist keiner der Parteien zu diesem Zeitpunkt eine Kündigungserklärung zugegangen, wird das Vertragsverhältnis zu den gleichen Konditionen fortgesetzt, wobei die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit erneut zu laufen beginnt. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Punkt 11.1 bleibt für beide Parteien unberührt.
11.3. Unbeschadet der Punkte 8.3, 11.1 und 11.2 haben Planery und der Kunde das Recht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen aufzulösen ("außerordentliche Kündigung"). Ein wichtiger Grund für Planery liegt insbesondere dann vor, wenn die Voraussetzungen für eine Sperre gemäß Punkt 10.3 vorliegen oder der Kunde gröblich oder wiederholt sonstige wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen gemäß Punkt 6, verletzt.
11.4. Soweit dies rechtlich zulässig ist, sind bereits geleistete Zahlungen nicht erstattungsfähig. Rückerstattungen oder Gutschriften für nicht vollständig genutzte Monate oder nicht genutzte Funktionen werden nicht gewährt.
11.5. Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung auf die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nach Ablauf einer etwaigen Kündigungsfrist werden der Account und sämtliche im Account gespeicherten Daten gelöscht, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrung bzw. Speicherung vorschreiben.
12. Zurückbehaltungsrecht und Ausschluss der Aufrechnung
12.1. Planery behält sich das Recht vor, den Kunden von der Nutzung sämtlicher auf der Website oder der App angebotenen Dienste vorübergehend auszuschließen, solange dieser sich mit der Entgeltzahlung in Verzug befindet (Zurückbehaltungsrecht).
12.2. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Planery mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.
13. Gewährleistungs- Haftungsausschluss/Freizeichnung
13.1. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht gemäß §§ 922 ff ABGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere leistet Planery keine Gewähr für die Funktionen gemäß Punkt 5.3, die Planery nicht selbst erbringt.
13.2. Planery ist weder zur Wartung noch zum Update der Software verpflichtet, behält sich dies jedoch unbeschadet der Bestimmungen gemäß Punkt 9 vor. Planery haftet ausdrücklich nicht für die Kompatibilität der Software mit Programmen oder Schnittstellen des Kunden.
13.3. Planery haftet weder dem Kunden noch Dritten für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zum Kunden erwachsen, mögen sie auch auf grob fahrlässiges Verhalten von Planery zurückzuführen sein. Insbesondere haftet Planery in keiner Weise für Schäden, die dem Kunden oder einem Dritten durch die Vermittlung zum oder Leistungserbringung durch externe Partnerunternehmen von Planery (insbesondere für Gehalts- und Lohnverrechnung) gemäß Punkt 5.3 entstehen. Dies umfasst sowohl direkte Schäden als auch von Gehilfen zugefügte Schäden.
13.4. Der Kunde stellt Planery von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche auf Verstöße des Nutzers gegen Rechte Dritter oder gesetzlicher Vorschriften zurückgehen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigung. Der Kunde hält Planery diesbezüglich zur Gänze schad- und klaglos.
13.5. Die Wirksamkeit dieses Punkt 13 erstreckt sich auch auf sämtliche Rechtsnachfolger des Kunden und/oder Planery.
14. Datenschutzbestimmungen
14.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die durch ihn mitgeteilten personenbezogenen Daten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, des Datenschutz-Deregulierungsgesetzes 2018 und des E-Commerce-Gesetzes (ECG) erhoben, verarbeitet und übermittelt wurden. Übermittelte Daten werden von Planery unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erhoben und weiterverarbeitet.
14.2. Planery gibt seinen Kunden und den verwalteten Mitarbeitern auf Anfrage jederzeit Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Datenverarbeitung.
14.3. Weitere Datenschutzbestimmungen sind Regelungsgegenstand der Datenschutzerklärung, welcher einer gesonderten Zustimmung bedarf und in der aktuellen Fassung unter folgendem Link abrufbar ist: https://planery.io/datenschutz/. Des Weiteren kann zwischen den Parteien eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Der Kunde erkennt hiermit explizit an, dass Planery ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) kontrahiert.
15.2. Planery ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Planery GmbH in eine andere Gesellschaftsform umgewandelt wird. Planery wird dem Kunden eine solche Änderung über die von ihm zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse mitteilen. Der Kunde stimmt hiermit bereits vorab ausdrücklich einer Übertragung des Vertragsverhältnisses zu.
15.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame oder durchführbare Bestimmung, welche dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
15.4. Die Kommunikation erfolgt mangels anderer Vereinbarung auch über elektronische Medien. Zu diesen Zwecken verpflichtet sich der Kunde seine für die Registrierung erforderliche E-Mail-Adresse stets aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich in seinem Account vorzunehmen oder bekannt zu geben.
15.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
15.6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Linz. Erfüllungsort ist jener Ort, an dem Planery seinen im Firmenbuch eingetragenen Geschäftssitz hat.