Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1
Für die Geschäftsbeziehung mit der Planery GmbH, FN 464954, mit dem Sitz in 4060 Leonding, Kornstraße 7A (nachfolgend bezeichnet als PLANERY) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von PLANERY in der zum Zeitpunkt der Registrierung oder des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Die Geltung sonstiger, allgemeiner und/oder besonderer Geschäfts- und/oder sonstiger Bedingungen des Vertragspartners, welcher Art auch immer, ist ausdrücklich ausgeschlossen, widerspricht PLANERY hiermit ausdrücklich der Anwendbarkeit solcher sonstigen Bedingungen, und führen auch Stillschweigen und/oder Bereitstellung jeglicher Dienste und/oder Inhalte nicht zur Anwendbarkeit irgendwelcher derartiger Bestimmungen.
1.2
Vertragspartner im Sinne dieser AGB können sowohl unternehmerisch tätige natürliche Personen sowie unternehmerisch tätige rechtsfähige juristische Personen sein (nachfolgend bezeichnet als „KUNDE“). Der KUNDE erkennt hiermit explizit an, dass PLANERY ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) kontrahiert. Diese AGB gelten somit ausdrücklich nicht für Personen, die Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind. Verschweigt die Person, welche die Registrierung vornimmt, ihre Verbrauchereigenschaft, so gilt dies als außerordentlicher Kündigungsgrund nach Maßgabe dieser AGB, womit PLANERY in diesem Fall das Recht hat, einen – sofern bereits abgeschlossenen – Vertrag unverzüglich und einseitig aufzulösen.
1.3
PLANERY ist Entwickler von Software mit dem Schwerpunkt Personaleinsatzplanung und Personalmanagement (nachfolgend auch als „Software“ bezeichnet).
Diese AGB sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über
a) die Bereitstellung der Software über planery.io (in der Folge die "WEBSITE") welche von PLANERY entwickelt wurde und weiterentwickelt wird, über welche die Dienstplanung bzw. Personaleinsatzplanung; Zeitaufzeichnung, das Abwesenheitsmanagement, Mitarbeiterverwaltung und die Zeitaufzeichnung möglich sind;
b) die Lieferung und Bereitstellung der Software über eine von PLANERY entwickelte Applikation für Dienstplanung bzw. Personaleinsatzplanung; Zeitaufzeichnung, Abwesenheitsmanagement, Mitarbeiterverwaltung und Zeitaufzeichnung für die Betriebssysteme iOS and Android (nachfolgend als „APP“ bezeichnet), welche die weitestgehend selben Funktionalitäten wie die WEBSITE bietet;
c) die Einräumung einer Lizenz zur Nutzung der WEBSITE und/oder der APP;
d) die Erbringung von Wartungs- und Serviceleistungen in Zusammenhang mit der APP und/oder der WEBSITE sowie
e) die Erbringung sonstiger Leistungen durch PLANERY.
1.4
Die Bestimmungen zum Schutz der Daten des KUNDEN und der Nutzer der Software bzw. der WEBSITE oder der APP (in der Folge "Datenschutzbestimmungen") werden in den vorliegenden AGB nur in ihren Grundzügen thematisiert Die detaillierte Regelung der Datenschutzbestimmungen werden in der Datenschutzerklärung unter www.planery.io/datenschutz bereitgestellt.
1.5
Der Nutzer stimmt den vorliegenden AGB spätestens mit Durchführung der Registrierung für die WEBSITE und/oder die APP zu. Wenn der Nutzer mit den vorliegenden Bedingungen oder Teilen davon nicht einverstanden ist, darf ein Account nicht erstellt bzw. dürfen die Dienste und Inhalte von PLANERY nicht genutzt werden. Eine Kopie dieser Nutzungsbedingungen wird dem Nutzer über seinen Account verfügbar und jederzeit abrufbar gemacht. PLANERY behält sich vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen zu ändern. In einem solchen Fall werden dem Nutzer die jeweils aktuellen Bedingungen über den Account bekannt gemacht, und erlangen mit Annahme durch den Nutzer verbindliche Wirkung.
2. Begriffsbestimmungen
2.1
Im Rahmen der von PLANERY zur Verfügung gestellten Software können die folgenden Nutzerprofile (in der Folge "Profil") genutzt werden:
2.1.1
"Account-Manager": Dabei handelt es sich um den Besteller bzw. den KUNDEN von PLANERY. Dieses Profil ist lediglich zur Nutzung durch den KUNDEN selbst ausgelegt. Handelt es sich bei dem KUNDEN um keine unternehmerisch tätige natürliche Person, ist dieses Profil ausschließlich von geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Organen des KUNDEN oder sonst zur Vertretung ermächtigten Personen des KUNDEN zu besetzen. Durch den Account-Manager können folgende weitere Profile angelegt werden: (i) Manager, (ii) Planer und (iii) Mitarbeiter. Diese Profile gewähren unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten, wobei sie in absteigender Reihenfolge der zur Verfügung stehenden Funktionen angeführt werden:
2.1.2
"Manager": Dieses Profil bietet die Möglichkeit, die vom KUNDEN gebuchten Leistungen sowie die Zahl der aktiven Mitarbeiter (in der Folge "Mitarbeiterprofile") zu ändern, wodurch entsprechende Zahlungsverpflichtungen ausgelöst werden können. Daraus folgt, dass ausschließlich geschäftsführungsbefugte oder sonst zur Stellvertretung berechtigte natürliche Personen des KUNDEN Zugang zu diesem Profil gewährt werden sollte. Auch wenn dieses Profil nicht geschäftsführungsbefugten oder sonst zur Stellvertretung befugten natürlichen Personen des KUNDEN zugeteilt wird, hat sich der KUNDE Handlungen dieser Personen (insb. zahlungspflichtige Bestellvorgänge) zurechnen zu lassen.
2.1.3
"Planer": Dieses Profil bietet die Möglichkeit, die gebuchten Dienste der APP und WEBSITE zu nutzen, um Mitarbeiter zu verwalten und zu informieren sowie deren Dienste zu planen.
2.1.4
"Mitarbeiterprofil": Dieses Profil bietet die geringsten Funktionen und ist für natürliche Personen gedacht, die verwaltet oder informiert werden und deren Dienste geplant werden sollen. Die übergeordneten Profile haben keinen Zugriff auf die Mitarbeiterprofile. Lediglich der Mitarbeiter selbst erhält seine Zugangs- daten, durch welche er sein Profil nutzen kann. Ein Mitarbeiter kann unter anderem Urlaubsanträge stellen, Dienste tauschen oder seine Dienstzeiten bzw. Anwesenheiten vermerken.
2.2
Der Account Manager ist berechtigt, die vorstehenden Berechtigungen und Funktionen gemäß Punkt
2.1.1 auch individuell an Benutzer zu vergeben und von den vorstehenden in Punkt 2.1.1 genannten Benutzerprofilen abweichende Benutzerprofile zu erstellen und zuzuweisen. Der Account Manager ist für die Erstellung und Vergabe dieser individuell zusammengestellten Benutzerprofile ausschließlich verantwortlich. Diese AGB sind auf solche individuell zusammengestellten Benutzerprofile sinngemäß anzuwenden.
3. Registrierung und kostenlose Testphase
3.1
PLANERY bietet potenziellen KUNDEN (nachfolgend als „TESTER“ bezeichnet) die Möglichkeit an, die WEBSITE und die APP kostenlos zu testen. Um dieses Angebot von PLANERY nutzen zu können, ist zunächst eine Registrierung (in der Folge die "Registrierung") erforderlich. Die Registrierung kann über die Website erfolgen. Durch die Registrierung wird dem TESTER keine Lizenz gemäß Punkt 5 eingeräumt, sondern lediglich eine Testphase (siehe Punkt 3.5) ausgelöst. Allein durch die Registrierung hat der TESTER keinen Anspruch auf Zulassung zur WEBSITE und/oder APP.
3.2
Bei der Registrierung stimmt der TESTER diesen AGB, der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung sowie der Datenverarbeitung gemäß den Bestimmungen der Datenschutzerklärung von PLANERY zur Durchführung der Testphase zu.
3.3
Die Registrierung wird durch den Account-Manager vorgenommen. Handelt es sich beim TESTER um keine unternehmerisch tätige natürliche Person, ist die Registrierung von vertretungsbefugten Personen bzw. einem vertretungsbefugten Organmitglied des TESTERS vorzunehmen. PLANERY behält sich vor, die Registrierung von der Zusendung einer Kopie des Personalausweises, einer Gewerbeanmeldung, einem Nachweis zur ein- geräumten Vertretungsbefugnis oder Ähnlichem abhängig zu machen.
3.4
Die Registrierung wird mittels Registrierungsformular, welches auf der Website von PLANERY auszufüllen ist, vorgenommen. Die für die Registrierung erforderlichen Daten (in der Folge "Pflichtdaten") sind vom Account-Manager vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Zu den Pflichtdaten zählen insbesondere (i) der Firmenname, (ii) Vor- und Nachname der vertretungsbefugten Person/en, (iii) die E-Mail-Adresse sowie (iv) die Telefonnummer. PLANERY ist zu einer Prüfung der angegebenen Daten nicht verpflichtet, aber berechtigt. Die Pflichtdaten werden nach erfolgter Registrierung im Account des TESTERS (in der Folge der "Account") gespeichert und dem TESTER zur Einsicht zugänglich gemacht. Erklärungen gegenüber dem TESTER erfolgen über die bei der Registrierung bekanntgegebene und im Account hinterlegte E-Mail-Adresse.
3.5
Durch die erstmalige Registrierung erhält der TESTER die Möglichkeit, die APP und/oder die WEBSITE 14 Tage lang kostenlos zu testen (in der Folge "Testphase"). Dem TESTER wird eine nicht exklusive, vorübergehende, auf die Dauer der Testphase beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software über die WEBSITE und/oder die APP eingeräumt. Innerhalb der Testphase sind dem TESTER alle Funktionen der WEBSITE und der APP frei zugänglich und er erhält die Möglichkeit, seinen Account mit freiwilligen Angaben zu ergänzen. Auch ist es dem TESTER möglich, bereits während der Testphase einen Vertrag im Sinne von Punkt 4 abzuschließen. Schließt der TESTER bis zum Ablauf der Testphase keinen Vertrag im Sinne von Punkt 4 ab, bleibt der Account zunächst auch nach Ablauf der Testphase bestehen, der TESTER kann jedoch nicht mehr auf den vollen Funktionsumfang der APP und WEBSITE zugreifen. Der TESTER hat jederzeit die Möglichkeit einen Vertrag im Sinne von Punkt 4 abzuschließen.
3.6
Bei Angabe falscher Tatsachen (insbesondere hinsichtlich der Unternehmereigenschaft des TESTERS) behält sich PLANERY das Recht vor, den Zugriff auf die Funktionen zu sperren sowie den unter Angabe falscher Tatsachen eröffneten Account unverzüglich zu löschen. Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Angabe falscher Tatsachen kein Vertragsverhältnis zwischen PLANERY und des fälschlicherweise registrierten TESTERS zustande kommt.
4. Vertragsabschluss
4.1
Mit Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Software über die WEBSITE und/oder die APP (in der Folge der "Vertragsabschluss") entstehen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten zwischen PLANERY und dem KUNDEN (siehe Punkt 5). Der Vertragsabschluss erfolgt erstmalig über die WEBSITE, nach Durchführung einer Änderung gemäß Punkt 7 oder durch eine individuelle Vereinbarung über die von PLANERY bekannt gegebene E-Mail-Adresse.
4.2
Der Vertragsabschluss setzt jedenfalls eine vorab durchgeführte ordnungsgemäße Registrierung durch den KUNDEN voraus.
4.3
Der Vertragsabschluss über die WEBSITE wird mittels elektronischem Bestellvorgang oder Änderungsbestellung (siehe Punkt7) durchgeführt. Im Bestellformular sind zwingend
a) die Pflichtdaten gemäß Punkt 3.4,
b) die Rechnungsadresse,
c) das gewählte Planery-Paket sowie
d) die Anzahl der Mitarbeiterprofile anzuführen.
4.4
Mit der Betätigung des Buttons "Jetzt Bestellen" wird ein verbindliches Angebot durch den KUNDEN abgegeben. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung beim KUNDEN zustande. Der Inhalt und Umfang der Bestellung richtet sich nach den in der Bestellübersicht enthaltenen Angaben, welche in der als Bestellbestätigung bezeichneten E-Mail an den KUNDEN zugestellt wird. Bevor der Button "Jetzt Bestellen" betätigt wird, erhält der Kunde einen Überblick über den Inhalt und Umfang seiner Bestellung und kann diese gegebenenfalls noch berichtigen. Aus dem Inhalt der Bestellung ergeben sich insbesondere die Höhe der PLANERY zustehenden Vergütung, eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sowie eine Mindestabnahmehöhe an Mitarbeiterprofilen. Weitere Details zur Vergütung finden sich in Punkt 6. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestellbestätigung von PLANERY zustande. Stillschweigen durch PLANERY oder eine tatsächliche Nutzung durch den KUNDEN begründen kein Vertragsverhältnis.
5. Hauptleistungspflichten
5.1
Als Hauptleistungspflicht räumt PLANERY dem KUNDEN im Rahmen eines dazu abgeschlossenen Vertrages an der Software eine zeitlich beschränkte, nicht übertragbare, nicht sublizenzierbare, nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung ein, die Software sowie die WEBSITE und/oder die APP sowie die Dokumentation bzw. sonstige Beschreibungen in der in der Bestellbestätigung definierten Version im Rahmen der verfügbaren Funktionen im Umfang des Punkt 5.2. zu nutzen (nachfolgend als „Softwarenutzungslizenz“ bezeichnet).
Der KUNDE ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten, zur Verfügung zu stellen, zu senden, zu bearbeiten oder zu verändern, egal auf welche Art und Weise, ob bei Vertragsabschluss bekannt oder nicht, auf welchem Medium und egal ob gesamthaft oder in Teilen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung bzw. Zurverfügungstellung ist nur erlaubt, um sie innerhalb des Unternehmens des KUNDEN zu den genannten Zwecken und im Rahmen und während der Laufzeit der Lizenz zu nutzen; darüber hinaus stehen dem KUNDEN nur die zwingend gesetzlich in den §§ 40d, 40e öUrhG vorgesehenen Rechte zu den entsprechenden Bedingungen zu. Insbesondere wird der KUNDE eine Dekompilierung und/oder sonstige Nutzung der Software zu Konkurrenzzwecken, direkt oder indirekt, unterlassen. In keinem Fall hat der KUNDE einen Anspruch auf Herausgabe irgendeines Quellcodes.
PLANERY überträgt ausdrücklich nicht mehr Rechte, als PLANERY selbst innehat und berechtigt ist, weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für implementierbare Standardsoftwareprodukte und/oder Schnittstellen von Drittanbietern. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass PLANERY Software von Drittherstellern nutzt oder anspricht. Solche Programme bzw. Programmteile von Drittherstellern werden dem KUNDEN gemäß den Bedingungen der Nutzungsverträge der Dritthersteller lizenziert.
5.2
Der KUNDE kann hinsichtlich des Umfangs der Softwarenutzungslizenz zwischen verschiedenen Leistungsbündeln mit unterschiedlichem Funktionsumfang (in der Folge jeweils ein "Planery-Paket") wählen. PLANERY behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Planery-Pakete sowie die von der Softwarenutzungslizenz je nach Planery-Paket umfassten Funktionen einzuschränken, inhaltlich abzuändern, teilweise oder gänzlich zu streichen, durch andere Funktionen zu ersetzen oder neue Funktionen umzusetzen. Die jeweils aktuell von der Lizenz umfassten Funktionen und angebotenen Planery-Pakete sind ausschließlich der WEBSITE sowie der APP von PLANERY zu entnehmen (www.planery.io/preise).
5.3
Abhängig vom Leistungsumfang des bezogenen Planery-Pakets ermöglicht die Softwarenutzungslizenz dem KUNDEN die Nutzung unterschiedlicher Funktionen.
5.4
Der Softwarewartungsvertrag für Kauflizenz- und Customizing-Kosten umfasst grundsätzlich folgende Leistungen: Versionssicheres Customizing auch bei laufenden Release-Updates, Kundensupport. Der genaue Inhalt des Softwarewartungsvertrages für Kauflizenz- und Customizing-Kosten unterliegt aber einer gesonderten Vereinbarung.
6. Vergütung und Zahlungsmethoden
6.1
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website www.planery.io/preise angegebenen Preise (derzeit pro Mitarbeiterprofil je Monat bzw. Jahr zzgl. USt). Das monatlich bzw. jährlich zu entrichtende Entgelt für die Softwarenutzungslizenz wird (i) nach der Anzahl der im Registrierungsformular angemeldeten Mitarbeiterprofile sowie (ii) anhand des ausgewählten Planery-Pakets bestimmt.
6.2
Nach Abschluss der Bestellung werden die bestellten Funktionen sowie die bestellte Anzahl an Mitarbeiterprofilen schnellstmöglich freigeschalten und anschließend dem Kunden zur Verfügung gestellt. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der WEBSITE angegebenen Preise werden nicht dadurch gemindert, dass nur ein Teil oder keine der zur Verfügung gestellten Funktionen vom KUNDEN genutzt werden.
PLANERY behält sich vor, die auf der Website www.planery.io angegebenen Preise (derzeit pro Mitarbeiterprofil je Monat bzw. Jahr zzgl. USt) laufend anzupassen und auch bestehenden Vertragsverhältnissen zugrunde zu legen, sofern mit dem jeweiligen Kunden keine ausdrücklich abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Es wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit des monatlich bzw. jährlich zu entrichtenden Entgelts für die Softwarenutzungslizenz zzgl. allfälliger Nebenforderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem KUNDEN vereinbart.
Innerhalb des ersten Jahres der Vertragslaufzeit wird PLANERY keine Preisanpassungen vornehmen. Danach wird eine jährliche Anpassung der Entgelte vereinbart.
Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient die Entwicklung der Lohnkosten gemäß dem in Österreich geltenden Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Als Bezugsgröße dient das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Mindestgrundgehalt.
Erfolgt eine Anpassung nicht jährlich, so können bei einer späteren Anpassung auch die seit der letzten Anpassung kumulierten Veränderungen der maßgeblichen Lohnkosten berücksichtigt werden.
PLANERY ist berechtigt, die Entgelte unter Berücksichtigung dieser Entwicklung sowie weiterer maßgeblicher Kostenentwicklungen anzupassen. Die prozentualen Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
6.3
Die Abrechnung erfolgt monatlich bzw. jährlich und umfasst den Zeitraum vom ersten bis inkl. letzten Tag des jeweiligen Monats bzw. jährlichen Zeitraums. Die monatliche (bzw. jährliche) Endabrechnung wird dem KUNDEN per E-Mail zugestellt. Nach Erhalt der Rechnung hat der KUNDE den ihm in Rechnung gestellten Be- trag innerhalb von 14 Tagen auf das von Planery bekannt gegebene Bankkonto zu überweisen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.
Die Zahlung kann auch in Form eines Bankeinzugs erfolgen, wobei der Betrag der monatlichen Endabrechnung von dem vom KUNDEN bekanntgegebenen Bankkonto eingezogen wird (diese Zahlungsform unterliegt einer gesonderten Vereinbarung).
6.4
Sollte die erstmalige Bestellung an einem anderen Tag, als am ersten des Monats, stattfinden kommt es zu einer anteiligen Abrechnung nach Tagen, an denen die bestellten Dienste freigeschaltet waren. Als Basis für die Berechnung werden 30 Kalendertage herangezogen, unabhängig von den tatsächlichen Tagen im jeweiligen Kalendermonat.
6.5
Bei einer jährlichen Verrechnung bzw. Vertragsbindung werden weitere, während dem Jahr hinzugefügte, Mitarbeiterprofile mit der nächsten Jahresrechnung aliquot nachverrechnet, eine Reduktion der Lizenzen ist erst zur folgenden Abrechnungsperiode möglich bzw. gültig.
6.6
Einwendungen gegen den Inhalt einer Rechnung müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung erhoben werden und werden nach Ablauf dieser Frist nicht mehr anerkannt. Für die dritte (und auch letzte) Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von EUR 20,-- in Rechnung gestellt. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB. Die Verzugszinsen werden ab dem Zeitpunkt der letzten Mahnung berechnet.
6.7
Gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB hat PLANERY neben den gesetzlichen Zinsen auch Anspruch auf Ersatz anderer vom KUNDEN geschuldeter und ihm zustehender Schäden, insbesondere der notwendigen Kosten angemessener gerichtlicher oder außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zur geltend gemachten Forderung stehen.
6.8
Der KUNDE willigt widerruflich ein, dass alle ihn betreffenden und im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Daten automatisiert erfasst und zum Zwecke des Gläubigerschutzes und der Forderungsdurchsetzung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt weitergegeben werden dürfen.
7. Änderung des Vertragsverhältnisses durch den KUNDEN
7.1
Erhöhung der Anzahl der Mitarbeiterprofile: Der Account-Manager bzw. der Manager hat jederzeit die Möglichkeit, die Anzahl der Mitarbeiterprofile gemäß den auf der Website www.planery.io angegebenen Preisen zu erhöhen. Dies kann mit sofortiger Wirkung oder zum Beginn des folgenden Abrechnungsperiode erfolgen. Etwaige weitere, während der laufenden Abrechnungsperiode, hinzugefügte Mitarbeiterprofile werden durch PLANERY bei der folgenden Abrechnungsperiode aliquot nachverrechnet.
7.2
Verringerung der Anzahl der Mitarbeiterprofile: Nach erfolgter Erhöhung haben der Account-Manager bzw. der Manager die Möglichkeit, die Anzahl der Mitarbeiterprofile für die folgende Abrechnungsperiode auch wieder zu verringern. Die Anzahl der Mitarbeiterprofile kann auch während der laufenden Abrechnungsperiode unter jene Mindestabnahmemenge gesetzt werden, die bei Vertragsabschluss gemäß Punkt 8.2 vereinbart oder gemäß Punkt 8.4 angepasst wurde, eine Berücksichtigung dieser Verringerung erfolgt jedoch erst zur folgenden Abrechnungsperiode. Sofern die Anzahl der Mitarbeiterprofile während eines Zeitraumes unter die Mindestabnahmemenge fällt, werden Rückerstattungen oder Gutschriften für nicht vollständig genutzte Monate nicht gewährt.
7.3
Upgrade des gewählten Planery-Pakets: Der Account-Manager oder der Manager können das bei Vertragsabschluss gewählte Planery-Paket gemäß den auf der Website www.planery.io angegebenen Preisen jederzeit "upgraden". Hierzu ist ein Änderungsbestellvorgang in den Einstellungen des Accounts erforderlich, im Zuge dessen ein Planery-Paket mit größerem Funktionsumfang gewählt werden kann ("Upgrade"). Sonstige bestehende Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere die Regelungen zur Vertragslaufzeit, bleiben hiervon unberührt. Die Abrechnung im Monat der Änderung erfolgt auf Basis von 30 Kalendertagen (siehe Punkt 6.4), unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Tage im Kalendermonat. Eine Änderung des Planery- Pakets während einer jährlichen Abrechnungsperiode wird bei der nächsten Jahresrechnung aliquotiert berücksichtigt (siehe Punkt 6.5).
7.4
Downgrade des gewählten Planery-Pakets: Der Account-Manager oder der Manager können das bei Vertragsabschluss gewählte Planery-Paket unter Einhaltung einer etwaigen Mindestvertragslaufzeit gemäß Punkt 8.1 "downgraden". Hierzu ist ein Änderungsbestellvorgang über das Support-Team von Planery erforderlich, im Zuge dessen ein Planery-Paket mit geringerem Funktionsumfang gewählt werden kann ("Downgrade"). Es handelt sich auch um ein Downgrade, wenn der KUNDE nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit das Vertragsverhältnis fortbestehen lassen möchte, aber ein Planery-Paket mit geringerem Funktionsumfang bestellen möchte. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gilt der Inhalt der Änderungsbestellung. Die geltenden Kündigungsfristen sind einzuhalten.
8. Mindestabnahme und Mindestvertragslaufzeit
8.1
Im Rahmen des Bestellvorgangs kann eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart werden. Wurde eine solche Mindestvertragslaufzeit vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von PLANERY und/oder dem KUNDEN nur im Falle eines außerordentlichen Kündigungsgrunds gemäß Punkt 11.3 vorzeitig aufgelöst werden.
8.2
Im Rahmen des Bestellvorgangs kann eine Mindestabnahme von Mitarbeiterprofilen vereinbart werden. Der KUNDE ist zur Zahlung der Vergütung der vereinbarten Mindestabnahmemenge verpflichtet. Die Mitnahme von nicht in Anspruch genommenen, aber bezahlten Mitarbeiterprofilen in einen anderen Rechnungsmonat bzw. ein anderes Rechnungsjahr ist nicht möglich.
8.3
Wurde das Vertragsverhältnis (bei einer Vertragslaufzeit von einem Monat bzw. einem Jahr) auf unbe- stimmte Zeit abgeschlossen und wurde keine Mindestabnahme vereinbart, besteht die Mindestabnahme aus einem Mitarbeiterprofil, das durch den Account-Manager besetzt wird. Wurde das Vertragsverhältnis (bei einer Vertragslaufzeit von einem Monat bzw. einem Jahr) auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wurde eine Mindestabnahmemenge gemäß Punkt 8.2 vereinbart, kann die Mindestabnahmemenge in sinngemäßer Anwendung von Punkt 11 gesondert gekündigt werden. Wurde eine Mindestvertragslaufzeit gemäß Punkt 8.1 vereinbart, gilt die Mindestabnahme von zahlungspflichtigen Mitarbeitern gemäß Punkt 8.2 bzw. die angepasste Mindestabnahme gemäß Punkt 8.4 für die gesamte Dauer der Mindestvertragslaufzeit.
8.4
Die Mindestabnahme wird im Fall einer Erhöhung der Mitarbeiterprofile durch den Kunden gemäß Punkt 7.1 angepasst ("angepasste Mindestabnahme").
9. Verfügbarkeit der WEBSITE, der APP und einzelner Funktionen
9.1
Aus technischer Sicht (insbesondere im Hinblick auf erforderliche Wartungsarbeiten) kann PLANERY keine durchgehende und fehlerfreie Verfügbarkeit der WEBSITE und der APP gewährleisten. PLANERY wird nach bestem Wissen und Gewissen vorgehen, um eine möglichst dauerhafte Verfügbarkeit bereitzustellen und Unterbrechungen in der Verfügbarkeit so kurz wie möglich zu halten. Eine Mindestverfügbarkeit von 99,6% kann von PLANERY gewährleistet werden.
9.2
PLANERY ist befugt, die Website bzw. die App für Wartungsarbeiten und Updates offline zu nehmen. Wer- den Wartungsarbeiten geplant, deren Umfang und zeitliche Dauer über ein übliches Maß der jeweiligen Wartungsarbeiten oder Updates hinausgeht, wird der KUNDE innerhalb von drei Tagen im Voraus auf der WEBSITE und/oder der APP über die geplanten Wartungsarbeiten und deren voraussichtliche Dauer informiert. Die Wartungsarbeiten werden ausschließlich in Randzeiten durchgeführt.
9.3
Liegen wichtige Gründe vor, deren Beurteilung dem Ermessen von PLANERY obliegt, ist PLANERY dazu berechtigt, die WEBSITE bzw. die APP zu schließen, um größere Schäden und Gefahren für PLANERY und/oder den KUNDEN zu vermeiden. Als wichtige Gründe werden hier beispielhaft das versuchte widerrechtliche Eindringen Dritter in das System (Hackerangriffe), Dos/DDos-Attacken und unvorhergesehene Fehler der Server angeführt. PLANERY verpflichtet sich in derartigen Fällen, die Funktionsfähigkeit der WEBSITE bzw. der APP so rasch wie möglich wiederherzustellen.
9.4
Sollten Störungen bzw. Ausfälle in der vereinbarten Verfügbarkeitszeit durchgehend 8 Stunden oder an drei aufeinander folgenden Tagen in Summe die Dauer von 16 Stunden übersteigen, hat der KUNDE einen zum monatlichen bzw. jährlichen Nutzungsentgelt anteiligen Rückzahlungsanspruch für die Ausfallsdauer. Ansonsten bestätigt der KUNDE, dass er aus Störungen bzw. Ausfällen der WEBSITE und/oder APP keinerlei Ansprüche gegen PLANERY geltend machen wird, egal was der Auslöser oder Grund dieser Störungen bzw. Ausfälle sein mag. Sollten Störungen bzw. Ausfälle an fünf aufeinander folgenden Verfügbarkeits-Tagen die Dauer von insgesamt 30 Verfügbarkeits-Stunden übersteigen, kann der KUNDE den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und die für die noch offene Vertragsdauer anteiliger, bereits vorausgezahlten Beträge des Nutzungsentgeltes zurückverlangen.
Der KUNDE trägt die Beweislast dafür, dass Störungen bzw. Ausfälle nicht auf Gründe in seiner Sphäre bzw. Systemumgebung zurückzuführen sind. Aus Störungen, welche auf die Sphäre bzw. Systemumgebung beim KUNDEN zurückzuführen sind oder Störungen bzw. Ausfällen aus Gründen höherer Gewalt, und/oder Störungen, welche nicht im Einflussbereich von PLANERY liegen, insbesondere solche, welche von Dritten hervorgerufen werden, stehen dem KUNDEN gegen PLANERY keinerlei Ansprüche zu.
9.5
Dieser Punkt 9 ist sinngemäß für einzelne Funktionen der WEBSITE und der APP anzuwenden.
10. Pflichten des KUNDEN
10.1
Der KUNDE ist verpflichtet sicherzustellen, dass für sämtliche Profile ein nach den folgenden Bestimmun- gen sicheres Passwort vergeben wird. Ein sicheres Passwort muss aus mindestens acht Zeichen bestehen und muss mindestens eine Zahl und einen Großbuchstaben sowie bestenfalls ein Sonderzeichen enthalten.
10.2
Das Passwort ist geheim zu halten, sicher zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Das Passwort muss vom jeweiligen Profilnutzer bestenfalls vierteljährlich geändert werden. Der KUNDE haftet für die missbräuchliche Verwendung der für ihn eingerichteten Profile durch Dritte.
Der KUNDE hält Planery von allen Schäden, die auf die missbräuchliche Verwendung des Passworts zurückzuführen sind, schad- und klaglos. Bei Verdacht, dass unbefugte Dritte ein Passwort für eines der für ihn eingerichteten Profile erlangt haben oder erlangen könnten, hat der KUNDE sicherzustellen, dass das betreffende Passwort unverzüglich geändert wird. Darüber hinaus ist PLANERY unverzüglich von jeglichem Missbrauchsverdacht zu informieren.
10.3
Dem KUNDEN ist es gestattet, die WEBSITE und/oder die APP zur Registrierung und zur ordnungsgemäßen und gedachten Verwendung der angebotenen Funktionen zu nutzen.
10.4
Die APP bzw. die WEBSITE kann ordnungsgemäß nur auf Basis und im Rahmen bestimmter Systemumgebungen funktionieren. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass die Einhaltung dieser kundenspezifischen Systemparameter eine Voraussetzung für das vertragsgemäße Funktionieren der Software darstellt, deren Änderung den Verlust von Gewährleistungs- und/oder diesbezüglichen Haftungsansprüchen gegen PLANERY zur Folge hat.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass PLANERY im Rahmen der vertraglichen Pflichten ausschließlich für die virtuelle Infrastruktur und die Funktionen der WEBSITE bzw. der APP, nicht aber für die darin verwalteten Inhalte zuständig und verantwortlich ist. Überdies wird der KUNDE keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte einbringen und bei Verstoß PLANERY im Hinblick auf sämtliche Konsequenzen schad- und klaglos halten.
Der KUNDE stellt sicher, nur berechtigten Personen, welche dem Unternehmen des KUNDEN zugeordnet und zurechenbar sind, entweder auf Basis eines Dienst- oder eines sonstigen, vergleichbaren Vertragsverhältnisses, welches dem KUNDEN eine Kontrolle über die Aktivitäten dieser Personen erlaubt, einen Zugang zur Nutzung der APP und/oder der WEBSITE zu gewähren. Der KUNDE ist selbst dafür verantwortlich, dass denjenigen Personen, welchen die Berechtigung zur Nutzung der APP und/oder der WEBSITE nicht oder nicht mehr zukommt, kein Zugang zur Nutzung gewährt wird.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1
Das Vertragsverhältnis besteht grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, wobei eine Mindestvertragslaufzeit gemäß Punkt 8.1 vorgesehen werden kann. Wurde keine Mindestvertragslaufzeit vorgesehen, können beide Parteien das Vertragsverhältnis bei monatlicher Abrechnungsperiode zum Ende eines Kalendermonats bzw. bei jährlicher Abrechnungsperiode vor Start einer neuen Abrechnungsperiode einseitig kündigen ("ordentliche Kündigung").
Die Kündigungserklärung des KUNDEN an PLANERY kann wirksam nur durch E-Mail des KUNDEN an accounting@planery.io oder durch eingeschriebenen Brief an die auf der WEBSITE von PLANERY im Impressum angegebene Adresse erfolgen. PLANERY kann die Kündigungserklärung an den KUNDEN auf die von ihm zuletzt beim Account-Manager-Profil bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder an die zuletzt bekanntgegebene Adresse per eingeschriebenen Brief postalisch zustellen. Die Kündigungserklärung der kündigenden Partei muss der anderen Partei bis spätestens eine Woche vor dem Kündigungstermin zugehen.
11.2
Wurde eine Mindestvertragslaufzeit gemäß Punkt 8.1 vereinbart, sind PLANERY und der KUNDE verpflichtet, ihre vertraglichen Pflichten innerhalb der vereinbarten Mindestlaufzeit zu erfüllen. Der Beginn der Mindestvertragslaufzeit ist der erste Tag des Kalendermonats, der auf den Monat der Bestellung folgt, sofern es sich bei dem Tag der Bestellung nicht um den ersten Tag eines Kalendermonats handelt. Die Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit kann von beiden Parteien erst zum Ende der Mindestlaufzeit erfolgen. Die Kündigungserklärung kann in der in Punkt 11.1 festgelegten Form erfolgen und muss der jeweils anderen Partei zeitnah und spätestens ein Monat vor Ende der Mindestvertragslaufzeit zugegangen sein. Ist keiner der Parteien zu diesem Zeitpunkt eine Kündigungserklärung zugegangen, wird das Vertragsverhältnis zu den gleichen Konditionen fortgesetzt, wobei die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit erneut zu laufen beginnt. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Punkt 11.3 bleibt für beide Parteien unberührt.
11.3
Unbeschadet der Punkte 8.3, 11.1 und 11.2 haben PLANERY und der KUNDE das Recht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen aufzulösen ("außerordentliche Kündigung"). Als wichtige Gründe für PLANERY kommen insbesondere Vertragsverletzungen, der Verlust des Vertrauens in den KUNDEN oder schwerwiegende Änderungen der Verhältnisse in Betracht, welche die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit dem KUNDEN nicht mehr zumutbar machen.
11.4
Soweit dies rechtlich zulässig ist, sind bereits geleistete Zahlungen nicht erstattungsfähig. Rückerstattun- gen oder Gutschriften für nicht vollständig genutzte Monate oder nicht genutzte Funktionen werden nicht gewährt.
11.5
Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung erhält der KUNDE eine Bestätigung auf die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nach Ablauf einer etwaigen Kündigungsfrist werden der Account und sämtliche im Account gespeicherten Daten gelöscht, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrung bzw. Speicherung vorschreiben. Mit Ablauf des Tages der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der KUNDE nicht berechtigt, die Software auf irgendeine Art und Weise zu nutzen. Der KUNDE wird binnen 7 Werktagen nach Beendigung die Software deinstallieren bzw. die Zugangsdaten zur WEBSITE und/oder der APP vernichten und dies PLANERY entsprechend anzeigen.
11.6
Bei vorzeitiger Kündigung einer laufenden Vertragsperiode durch den Kunden steht es PLANERY zu, etwaige bisher entstandene Aufwände wie Account Setup oder Onboarding rückwirkend zu verrechnen.
11.7
Abgesehen von allem, was die vertragliche Verpflichtung betrifft, die vereinbarten Entgelte bei Fälligkeit zu bezahlen, wird kein Vertragspartner bezüglich dieses Vertrages als säumig angesehen, wenn dieser ihm aus ihm zumutbarer Einflussnahme entzogenen Gründen „Höhere Gewalt“ mit der Erfüllung seiner Pflichten in Verzug gerät oder diese nicht erfüllen kann und angemessene Anstrengungen unternimmt, den Verzug oder die Nichterfüllung zu mildern.
12. Zurückbehaltungsrecht und Ausschluss der Aufrechnung
12.1
PLANERY behält sich das Recht vor, den KUNDEN von der Nutzung sämtlicher auf der WEBSITE oder der APP angebotenen Dienste vorübergehend auszuschließen, solange dieser sich mit der Entgeltzahlung in Verzug befindet (Zurückbehaltungsrecht).
12.2
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von PLANERY mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.
13. Eigentumsrechte
13.1
Das Eigentum und sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, Rechte am geistigen Eigentum und gewerbliche Schutzrechte, an dem Produkt und/oder dessen Bestandteilen, insbesondere auch deren Quell- und/oder Objektcode sowie jegliche diesbezügliche Dokumentation, stehen – mit Ausnahme lizenzierter Drittprodukte – ausschließlich PLANERY zu. Auch alle Rechte an bzw. die Verfügungsbefugnis über Know-how iZm dem Produkt und/oder dessen Betrieb liegen ausschließlich bei PLANERY.
13.2
Über die im Rahmen eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB explizit eingeräumte Werknutzungsbewilligung bzw. das Recht zur Nutzung des Produktes hinaus werden dem KUNDEN keinerlei Rechte übertragen und/oder eingeräumt; darüber hinaus wird der Kunde die Bedingungen im Hinblick auf lizenzierte Drittprodukte beachten. Etwaige Entwicklungen und/oder Erfindungen, welche während der Vertragslaufzeit iZm bzw. im Hinblick auf PLANERY entstehen, gehören und stehen ausschließlich PLANERY zu, liegen die Rechte am geistigen Eigentum bei PLANERY und hat PLANERY das ausschließliche Recht, Schutzrechtsanmeldungen vor- zunehmen.
14. Gewährleistung und Haftung
14.1
Der KUNDE verpflichtet sich, die Software unmittelbar nach Lieferung bzw. Zugänglichmachung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und zu testen. Werden hierbei oder später Fehler festgestellt, so ist der KUNDE verpflichtet, PLANERY umgehend eine schriftliche Mängelrüge – unter genauer Spezifizierung der aufgefundenen Mängel, welche PLANERY eine Prüfung auf das Vorliegen einer Gewährleistungspflicht erlaubt – zu übermitteln, widrigenfalls er sein Recht auf Gewährleistung verliert.
14.2
PLANERY leistet dafür Gewähr, dass das Produkt und/oder die Module der jeweiligen Dokumentation entsprechen und die darin festgelegten Funktionen erlauben. Überdies leistet PLANERY dafür Gewähr, dass das Produkt und/oder die Module bei Auslieferung frei von zum Auslieferungszeitpunkt bekannter Schadsoftware und/oder bekannter Computerviren sind. Darüberhinausgehende Eigenschaften können weder vorausgesetzt werden, noch sind diese zugesagt.
14.3
Ausdrücklich festgehalten wird, dass das Produkt nicht fehlerfrei und/oder nicht ohne Unterbrechung läuft. Die Vermutung nach § 924 ABGB gilt nicht. Für einen behaupteten Mangel steht PLANERY überdies nur dann ein, wenn der KUNDE nachweisen kann, dass der behauptete Mangel nicht auf Umstände aus seiner Sphäre zurückzuführen ist. Solche Umstände sind insbesondere zum Beispiel unsachgemäße Verwendung, die Verwendung ungeeigneter Datenträger und/oder Systemkomponenten, sonstige Nichteinhaltung der definierten Systemumgebungsparameter, eine fehlende geeignete Virenabwehr bzw. Sicherheitsmaßnahmen, welche nicht dem Stand der Technik entsprechen sowie der Einsatz ungeeigneten Personals. Überdies wird nur für reproduzierbare Mängel Gewähr geleistet. Das Produkt erlaubt dem KUNDEN die Einspeisung und Verwaltung von Daten im Rahmen und mit Hilfe der bestehenden Funktionen. Die zur Verfügung stehenden Funktionen können nur bei ordnungsgemäßer Handhabung voll genutzt werden. PLANERY leistet Gewähr für die grundsätzliche Verfügbarkeit der Funktionen gemäß den einschlägigen Dokumentationen, nicht jedoch für den Eintritt eines bestimmten Erfolges bzw. für die konkrete Umsetzung bestimmter Programmfunktionen.
14.4
PLANERY bestätigt, dass PLANERY keine Rechte Dritter bekannt sind, in welche das Produkt eingreifen würde. Sollte der KUNDE wegen der Nutzung der Software von Dritten in Anspruch genommen werden, wird PLANERY nach Wahl von PLANERY (a) dem KUNDEN ein Nutzungsrecht verschaffen, (b) dem KUNDEN eine adäquate Alternativlösung bereitstellen, (c) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten, allenfalls auch durch
einen Workaround oder (d) die Leistung unter Erstattung der dafür vom KUNDEN geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn PLANERY keine andere Abhilfe mittels angemessenen Aufwands erzielen kann. PLANERY übernimmt darüber hinaus keine Gewährleistung.
14.5
Im Falle eines gewährleistungspflichtigen Funktionsmangels ist PLANERY nach freier Wahl entweder zur Neulieferung oder zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet. Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Verbesserung durch einen Workaround bzw. die Bereitstellung eines Ersatzproduktes, welches im Wesentlichen gleichartig und gleichwertig funktioniert wie das fehlerhafte Produkt. Soweit diese Maßnahmen nicht geeignet sind, den Mangel zu beseitigen oder drei Verbesserungsversuche fehlschlagen oder nicht binnen angemessener Frist vorgenommen werden, ist der KUNDE berechtigt, das Entgelt zu mindern oder - sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt - vom Vertrag zurückzutreten.
Im Fall der eigenmächtigen Änderung und/oder Bearbeitung des Produktes bzw. bei einer wesentlichen Veränderung der kundenseitigen Systemparameter sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
14.6
Die Haftung von PLANERY für sämtliche PLANERY zurechenbaren Schäden, die dem KUNDEN auf Grund von leicht und/oder grob fahrlässigem Verhalten von PLANERY entstehen, ist insgesamt auf die Höhe der im letzten Vertragsjahr gezahlten Vergütung pro Schadensfall und pro Jahr beschränkt. Unter diese Deckelung fallen Schäden aller Art, unabhängig davon, ob diese vertraglicher, deliktischer, mittelbarer und/oder unmittelbarer, und/oder sonstiger Art, (also inklusive Schäden aus Datenverlust und aus Rechtsmängeln) sind. Für Personenschäden und krass grob fahrlässig sowie vorsätzlich verursachte Schäden haftet PLANERY gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, wobei hier die Haftung von PLANERY jedenfalls maximal auf die jeweilige Deckung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von PLANERY beschränkt ist.
14.7
Jedenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche aus Fehlern und/oder Schäden, welche durch Schadsoftware, Computerviren und/oder Gesetzesbruch durch Dritte versuchsacht wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche aus Fehlern und/oder Schäden, die auf eine unsachgemäße Verwendung bzw. die Missachtung der im Hinblick auf das Produkt erforderlichen und unter Berücksichtigung der technologischen Möglichkeiten angemessenen und angebrachten Sorgfalt durch den KUNDEN zurückgehen. Dies betrifft insbesondere zB die Verwendung ungeeigneter Datenträger, Browser und/oder Systemkomponenten, eine fehlende geeignete Virenabwehr bzw. Sicherheitsmaßnahmen, welche nicht dem Stand der Technik entsprechen, der Einsatz ungeeigneten Personals oder Nichteinhaltung der kundenseitigen Systemparameter, und/oder Verstöße gegen das Fair-Use-Prinzip.
14.8
PLANERY ist zur Wartung und zum Update der Software verpflichtet, haftet jedoch nicht für die Kompatibilität der Software mit Programmen oder Schnittstellen des Kunden. Bei Vorliegen einer Kauflizenz und/oder individuell für den Kunden erstellten Softwareprodukten ist PLANERY nur zur Wartung und zum Update der Software verpflichtet, wenn ein separater Wartungsvertrag zwischen PLANERY und dem KUNDEN abgeschlossen wurde.
14.9
Der KUNDE stellt PLANERY von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche auf Verstöße des Nutzers gegen Rechte Dritter oder gesetzlicher Vorschriften zurückgehen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigung. Der Kunde hält PLANERY diesbezüglich zur Gänze schad- und klaglos.
14.10
Die Wirksamkeit dieses Punkt 14 erstreckt sich auch auf sämtliche Rechtsnachfolger des KUNDEN und/oder PLANERY.
15. Datenschutz und Datensicherheit
15.1
PLANERY erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des KUNDEN nur mit dessen Einwilligung bzw. Auftrag oder Bestellung zu den mit dem KUNDEN vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der DSGVO vorliegt; dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen. Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung der beauftragen Leistungen erforderlich sind oder die der KUNDE PLANERY freiwillig zur Verfügung gestellt hat oder welche aus öffentlichen Registern (z. B. Firmenbuch, etc.) ersichtlich sind. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthalten, beispielsweise Name, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Alter, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer, Videoaufzeichnungen, Fotos, Stimmaufnahmen von Personen sowie biometrische Daten, wie etwa Fingerabdrücke.
15.2
Der KUNDE hat jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu widerrufen. Eine Eingabe auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und/oder Datenübertragung - im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird - kann an die von PLANERY im Impressum angeführte E-Mail-Adresse oder Postanschrift gerichtet werden. Wenn der KUNDE der Auffassung ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch PLANERY gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig ist hierfür die Datenschutzbehörde.
15.3
Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen (TOM). Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die der KUNDE PLANERY über das Internet bekannt gibt, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden. PLANERY übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von PLANERY verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte (z. B. Hackangriff auf E-Mail-Account bzw. Telefon, Abfangen von Faxen).
PLANERY wird die zur Verfügung gestellten Daten nicht für andere Zwecke als die durch das Auftrags- oder Vertragsverhältnis oder durch Einwilligung oder sonst durch eine Bestimmung im Einklang mit der DSGVO gedeckten Zwecke verarbeiten. Sofern erforderlich, werden entsprechende Verträge über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag abgeschlossen.
PLANERY wird Daten nicht länger aufbewahren als dies zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.
15.4
Weitere Datenschutzbestimmungen sind Regelungsgegenstand der Datenschutzerklärung, welche einer gesonderten Zustimmung bedarf und in der aktuellen Fassung unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.planery.io/datenschutz.
16. Schlussbestimmungen
16.1
PLANERY ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen. PLANERY wird dem KUNDEN eine solche Änderung über die von ihm zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse mitteilen. In anderen Fällen bedarf die Übertragung der vorherigen Zustimmung des KUNDEN.
16.2
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame oder durchführbare Bestimmung, welche dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
16.3
Die Kommunikation erfolgt mangels anderer Vereinbarung auch über elektronische Medien. Zu diesen Zwecken verpflichtet sich der KUNDE, seine für die Registrierung erforderliche E-Mail-Adresse stets aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich in seinem Account vorzunehmen oder bekannt zu geben.
16.4
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen sowie der Bestimmun- gen des UN-Kaufrechts.
16.5
Sofern der KUNDE seinen dauerhaften Sitz in Österreich bzw. in einem EU-Mitgliedsstaat, Island, Norwe- gen oder der Schweiz hat, sind alle sich aus und/oder in Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Geschäftsbeziehung des KUNDEN und PLANERY und/oder der vorliegenden Vereinbarung, insbesondere auch deren Zustandekommen, Wirksamkeit, Verletzung und/oder Beendigung, entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich vom sachlich dafür zuständigen Gericht in Linz, Österreich, zu entscheiden.